Benötige ich als Vermieter eine Hausverwaltung? Wie müssen meine Mietverträge gestaltet sein? Was passiert, wenn meine Mieter nicht zahlen? Wann darf ich Mieten erhöhen? Kann ich meine Immobilie sanieren oder modernisieren, wenn sie vermietet ist? Darf ich diese Kosten auf Mieter umlegen?
Immobilienrecht für Vermieter
Mit solchen Fragen des Immobilienrechts sehen sich Vermieter von gewerblichen und Wohnimmobilien häufig konfrontiert. Bei der Klärung hilft die auf individuelle Bedürfnisse angepasste Rechtsberatung durch einen auf das Mietrecht spezialisierten Anwalt.
Für Sie als Vermieter hat dies mehrere Vorteile: Sie gewährleisten die Übereinstimmung mit geltendem Immobilienrecht, dadurch werden Sie als Vermieter attraktiver und beugen zugleich möglichen Konflikten mit Ihren Mietern vor.
Beratung zum Immobilienrecht für Vermieter
Wenn Sie als Vermieter Wert auf eine dauerhafte vertragliche Beziehung mit ihren Mietern legen, sind Lösungen geboten, die einerseits Ihren Bedürfnissen entsprechen, andererseits auch die Interessen der Mieter im Blick haben. Da beim Immobilienrecht mehrere Gesetzeskomplexe zu beachten sind, bedarf es hier eines erfahrenen Experten.
Gerne erarbeite ich mit Ihnen zusammen wirtschaftlich sinnvolle, rechtssichere Lösungskonzepte. Die Vermeidung von Streitigkeiten und Rechtsstreiten hat dabei oberste Priorität. Denn Gerichtsverfahren dauern lange, bergen ein unkalkulierbares Kostenrisiko und binden auch bei Ihnen als Vermieter Ressourcen.
Rechtsvertretung von Vermietern
Sollte es doch einmal zum Rechtsstreit mit Mietern kommen, vertrete ich Vermieter in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts auch vor Gericht. Hierbei steht die Vermeidung von langwierigen Verfahren im Vordergrund. Denn selbst wenn Sie ein über mehrere Instanzen geführtes Klageverfahren letztlich gewinnen, dient dies nicht dem dauerhaften Rechtsfrieden. Stattdessen lauert immer die Gefahr von weiteren Eskalationen.
Soweit es in Ihrem Vertragsverhältnis mit dem Mieter keine Zukunftsperspektive mehr gibt, etwa, weil Mietrückstände aufgelaufen sind, erheben wir äußerst zügig Räumungs- und Zahlungsklage für Sie. Ansonsten würde jeder weitere Tag Ihren finanziellen Schaden vertiefen.
Sobald es ein Urteil gibt, leiten wir mit unseren Mitarbeitern, die auf diesem Gebiet über jahrzehntelange Erfahrung verfügen, die Zwangsvollstreckung ein. Das kann bedeuten, dass wir für Sie z. B. das Gehalt oder das Bankkonto des Mieters pfänden. Vollstreckt werden kann auch, in dem ein Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragt wird. Der Mieter muss dann seine Vermögensverhältnisse offenlegen und die Richtigkeit seiner Angaben an Eidesstatt versichern.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Vermietung Ihrer Immobilie beratend zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!