Wann muss ich Grundsteuer zahlen? Wer ist bei Schnee und Glätte von der Räumpflicht betroffen? Wie verhält es sich mit dem Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasser, Straßenreinigung und Müllentsorgung? Welche nachbarrechtlichen Belange muss ich beachten? Was ist ein ausreichender Versicherungsschutz für mein Haus bzw. meine Wohnung? In welcher Höhe muss ich Rücklagen bilden, um absehbare Reparaturen oder z. B. die Heizungswartung finanzieren zu können?
Immobilienrecht für Eigentümer
Gehört Ihnen ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung, sind dies nur einige Fragen, die Sie im Rahmen des Immobilienrechts regelmäßig beantworten müssen. Unterschiedlichste Gesetze und Rechtsbereiche kommen hierbei zum Tragen, weshalb die Beratung durch einen spezialisierten Rechtskundigen sehr zu empfehlen ist.
Vorausschauendes Handeln ist für Sie als Immobilienbesitzer besonders wichtig, immerhin geht es um eine nicht unerhebliche Wertanlage. Zugleich können hohe Instandhaltungskosten bei falscher (juristischer) Handhabung auch schnell existenzbedrohend werden.
Doch für Eigentümer von Immobilien sind nicht nur materielle Fragen des Immobilienrechts relevant. Oft wird Häusern und Wohnungen auch ein hoher emotionaler Wert zugesprochen, insbesondere wenn es um geerbte Immobilien und deren zukünftige Verwendung geht. Auch hierbei sollten Sie sich gut beraten lassen, um mögliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
Beratung zum WEG- & Mietrecht für Immobilieneigentümer
Sind Sie Mitglied einer Immobilien-Eigentümergemeinschaft, dann organisiert die WEG-Verwaltung die organisatorischen Belange Ihrer Immobilie. Sie haben dann die Pflicht, einen Verwalter zu wählen, der für Sie das Gemeinschaftseigentum, das Ihnen zusammen mit anderen Eigentümern gehört, verwaltet.
Dieser Verwalter muss sich um eilige Reparaturen kümmern, für die Zahlung der Wohngelder und Instandhaltungsrücklagen Sorge tragen, und – ganz wichtig – jährlich die Einnahmen und Ausgaben abrechnen. Der Bundesgerichtshof hat klare Regeln für die Erstellung einer solchen Jahresabrechnung festgelegt. So stellt etwa die bloße Aufstellung von Gesamtkosten für ein Wirtschaftsjahr keine Jahresabrechnung dar (OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.8.2007, 3 Wx 84/07 = NZM 2007,811). Sinn und Zweck ist es, dem einzelnen Eigentümer zu ermöglichen, die wirtschaftliche Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen, wobei nachvollziehbar sein muss, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans berücksichtigt wurden (BGH Urteil vom 11.01.2013, AZ V ZR 271/12).
Gerne helfen wir Ihnen als erfahrene Immobilienanwältinnen dabei, die Jahresabrechnungen Ihrer WEG-Verwaltung zu überprüfen und beraten Sie, was zu tun ist, wenn Ihre Verwaltung z. B. Reparaturen verschleppt oder andere Eigentümer Sie „überstimmen“.
Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie, dann müssen Sie zusätzlich dafür Sorge tragen, dass Mängel an der Mietsache beseitigt werden, sonst kommen Gewährleistungsrechte der Mieter auf Sie zu, z. B. Mietminderung und Schadensersatz. Wenn ein Mieter berechtigt die Beseitigung eines Mangels fordert, dann ist schnelles Handeln geboten, denn dann schulden Sie nicht nur die Beseitigung eines Mangels, sondern erhalten auch noch weniger Miete.
Beratungsbedarf besteht aber nicht nur für die Zeit, in der Sie Immobilieneigentümer sind, sondern möglicherweise auf für die Zeit danach. Was passiert Ihrer Immobilie, wenn Sie sterben? Sollen Ihre Erben alles damit machen dürfen? Sollen bestimmte Zwecke verfolgt werden, z. B. die ausschließliche Vermietung an Familien mit Kindern, an Künstler oder ähnliches? Auch andersherum können natürlich unerwartete Fragen auftauchen: Haben Sie geerbt und es gibt Vorstellungen des Erblassers, an die Sie sich gebunden fühlen und von denen Sie nicht wissen, wie Sie sie umsetzen sollen? Wir beraten Sie in all diesen Fällen sehr gerne.
Sie suchen eine strategisch denkende Begleitung für Ihre Fragen als Eigentümer? Als Immobilienanwältinnen stehen wir Ihnen gerne zur Seite!