Das Immobilienrecht betrifft uns alle – denn wir alle leben in Häusern oder Wohnungen. Manch einer als Mieter, andere als Eigentümer. Wieder andere vermieten ihre Immobilien oder verwalten Häuser, Wohnungen oder gewerbliche Räumlichkeiten und Grundstücke Dritter. Fragen des Immobilienrechts stellen sich uns aber auch als Käufer und Verkäufer von Immobilien oder im Falle von Erbschaften, Eheschließung oder Scheidung.
Immobilienrecht
Entsprechend umfangreich ist das Immobilienrecht. Er umfasst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dort insbesondere die Vorschriften für das Mietrecht und das Grundstücksrecht, das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) und auch viele Verordnungen wie z.B. die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Das Immobilienrecht ist auch von vielen, sich ständig ändernden Gerichtsentscheidungen geprägt, durch die Gesetze ausgelegt werden. Da kann man als Laie schnell den Überblick verlieren.
Darüber hinaus menschelt es in kaum einem anderen juristischen Gebiet derart, wie beim Immobilienrecht. Denn wenn es um den sozialen Nahraum geht, wird es plötzlich sehr persönlich.
Wenn Sie diese Herausforderung konfliktarm und Ihre persönlichen Ressourcen schonend angehen wollen, sollten Sie von Anfang an einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ob als Käufer, Eigentümer, Vermieter oder Verwaltung – mit unserer Beratung und Rechtsvertretung sind Sie auf der sicheren Seite!
Was bedeutet und umfasst das Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht beschreibt als Begriff all die Gesetze, die sich mit den verschiedenen Aspekten einer Immobilie beschäftigen. Immobilie heißt dabei nichts anders als „unbeweglich“. Im Gegensatz dazu kennt das Bürgerliche Gesetzbuch die „beweglichen Sachen“. Das BGB unterscheidet daher zwischen
- dem Eigentum und den Rechten an beweglichen Sachen sowie
- dem Eigentum und den Rechten an den unbeweglichen Sachen, d. h. Immobilien bzw. Grundvermögen oder Grundbesitz.
Zu Immobilien gehören nicht nur bebaute oder unbebaute Grundstücke, sondern auch Eigentumswohnungen oder Rechte an Grundstücken wie z. B. Wohnrechte oder Hypotheken. Daraus ergeben sich zahlreiche Facetten des Immobilienrechts:
- der Kauf bzw. Verkauf von Grundbesitz;
- das Erben bzw. Vererben und Schenkungen von Grundbesitz;
- das Mieten bzw. Vermieten von Grundbesitz;
- die Verwaltung von Grundbesitz;
- die Aufteilung von Grundbesitz;
- die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundbesitz sowie
- das Nachbarrecht.
Was ist das Wohnungseigentumsrecht?
Zum Immobilienrecht wird das Wohnungseigentumsrecht gerechnet. Wohnungseigentum bedeutet, dass bebautes oder zu errichtendes Grundeigentum aufgeteilt wird. Dem einzelnen Eigentümer wird Sondereigentum an einer Wohnung und ein Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum eingeräumt. Zu den Facetten des Wohnungseigentumsrechts gehören:
- der Erwerb von Wohneigentum;
- die Verwaltung von (vermietetem) Wohneigentum;
- die Teilnahme an Eigentümerversammlungen;
- die Anfechtung von Beschlüssen, die in Eigentümerversammlungen gefasst werden;
- die Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen;
- die Klärung von Versicherungsfragen rund um das Wohneigentum und
- Beratung von Beiratsmitgliedern.
Was ist das Mietrecht?
Mietrecht im Lichte des Immobilienrechts bedeutet, dass ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil zum Wohnen oder zu gewerblichen Zwecken Mietern oder Pächtern für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird. Für diese Nutzung wird Miete oder Pacht geschuldet. Zu den Facetten des Mietrechts gehören:
- die Gestaltung von Mietverträgen;
- die Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden;
- die Beendigung von (Miet-)Vertragsverhältnissen;
- die Regelung bei Insolvenz von Mieter oder Vermieter;
- die Regelung bei Tod von Mieter oder Vermieter und
- die Rechtsnachfolge.
Gehen Sie in Sachen Immobilienrecht lieber auf Nummer sicher.