Der Fall
Vorausgegangen waren massive Beleidigungen und sogar Bedrohungen anderer Mieter des Objektes sowie des Vermieters. So hatte der beklagte Mieter andere Anwohner im Haus mit „Fresse Spast“ angesprochen und diese mit den Worten „sie fertig zu machen“ bedroht. „Pisser“ und „Spast“ gehörten zur üblichen Ausdrucksweise des Mieters.
Eine benachbarte Mieterin, die sich über seine laute Musik beschwert hatte, drohte er „totzuschlagen“ und bezeichnete sie als „Fotze“. Außerdem ließ der dem Vermieter ausrichten, „ich habe einen Freund, der ist Chef bei den Hells Angels, der macht ihn glatt“.
Das Urteil
Das Amtsgericht Lichtenberg führte in seinem Urteil aus, dass in der Großstadt ein etwas anderer Ton unter den Menschen üblich sei, dass Todesdrohungen gegen den Vermieter und andere Mieter aber für eine fristlose Kündigung ausreichend sind – und zwar ohne, dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
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