Die aktuelle Rechtslage zu Milieuschutzgebieten in Berlin
Bereits am 3. März 2015 erließ der damalige Berliner Senat die Umwandlungsverordnung. Demnach ist die Bildung von Eigentumswohnungen in allen bereits geltenden und allen zukünftigen Erhaltungsgebieten genehmigungspflichtig. Die Umwandlungsverordnung für Berlin betraf bislang 33 Erhaltungsgebiete.
Solche Erhaltungsgebiete bzw. Milieuschutzgebiete im Immobilienrecht sollen den durch die Bildung von Wohneigentum entstehenden Verdrängungsdruck auf sozial schwache Mieter mindern. Gemäß § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB (Baugesetzbuch) können Landesregierungen diese baupolitische Maßnahme festlegen. Innerhalb dieser Milieuschutzgebiete muss die Bildung oder Änderung von Wohnungseigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen, behördlich bewilligt werden.
Ausweitung der Erhaltungsgebiete unter Rot-Rot-Grün
Die seit der Abgeordnetenhauswahl im September 2016 amtierende rot-rot-grüne Regierungskoalition hat sich den sogenannten Mieterschutz besonders auf die Fahnen geschrieben. So wurde eine deutliche und möglichst flächendeckende Ausweitung der Erhaltungsgebiete im Koalitionsvertrag vereinbart. Konkret heißt es dort auf S. 23:
„Mieter*innen sollen besser vor den Folgen von lmmobilienspekulation, Luxussanierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden. Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden.“
Im Ergebnis wird es in weiten Teilen Berlins bedeutend schwieriger werden, ein Mietshaus mit Wohnungen in Wohn- oder Teileigentum umzuwandeln. Denn ob angesichts der angespannten Wohnungslage eine Genehmigung durch die Behörden erfolgt, ist durchaus fragwürdig.
Sie streben eine Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen an? Dann ist ein schnelles Handeln geboten! Ich helfe Ihnen gerne dabei.
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